Arbeitsrecht
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Ihnen wird vorgeworfen, eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen zu haben? Gegen Sie wird ein Ermittlungsverfahren, Strafverfahren oder Bußgeldverfahren geführt? Haben Sie schon einen Strafbefehl, eine Anklageschrift oder einen Bußgeldbescheid erhalten?
Verteidigung durch einen Strafverteidiger gehört zu den Grundlagen eines Rechtsstaates. Staatsanwalt und Gericht sind mächtig. Mit einem Rechtsanwalt als Strafverteidiger können Sie sich wehren.
In so einer Situation dürfen Sie auf keinen Fall Fehler machen. Wenn Sie eine Ladung als Beschuldigter erhalten, haben Sie auch das Recht, zu der Vernehmung nicht hinzugehen. Dann machen Sie auch keinen Fehler. Wenn Sie ohne anwaltlichen Rat zu dieser Vernehmung hingehen, haben Sie schon den Grundstein für eine spätere Verurteilung gelegt. Für den Verteidiger wird die Arbeit, d.h. die bestmögliche Verteidigung, wesentlich erschwert. Dass Sie zu diesem Vernehmungstermin nicht hingehen, darf nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden. Dies wissen leider viele Beschuldigte nicht.
Sie haben nicht die Pflicht, sich selber zu belasten. Die Aufgabe des Staates ist es, nachzuweisen, dass sie eine Straftat begangen haben.
Der Verteidiger hat das Recht, Akteneinsicht zu nehmen und kann so erfahren, ob und was gegen Sie bereits ermittelt wurde. Das Akteneinsichtsrecht ist für die Verteidigung von unschätzbarem Wert.
Das Strafverfahren ist unterteilt in das Ermittlungsverfahren, das Zwischenverfahren und das Hauptverfahren.
Das Ermittlungsverfahren ist dadurch geprägt, dass die Staatsanwaltschaft durch die Hilfe der Ermittlungsbehörden (Polizei) den Sachverhalt ermittelt und bei hinreichendem Tatverdacht beim zuständigen Strafgericht Klage erhebt. In dieser Phase hat der Verteidiger die meisten Möglichkeiten, auf das Verfahren positiv einzuwirken, damit es nicht zu einer Anklage kommt.
Wenn die Staatsanwaltschaft Klage einreicht und es noch nicht zu einem Eröffnungsbeschluss gekommen ist,  spricht man vom Zwischenverfahren, wo es hauptsächlich nur die Möglichkeit gibt, durch eine sog. Schutzschrift im Interesse des Mandanten tätig zu werden. Die Chancen, dass keine Hauptverhandlung stattfindet, sind jedoch erfahrungsgemäß gering.
Im letzten Verfahrensabschnitt findet die mündliche Hauptverhandlung statt. Nachdem das Gericht positiv über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden hat, kommt es zur Hauptverhandlung.
Zu der Hauptverhandlung werden neben dem Angeklagten sein Verteidiger sowie sämtliche Zeugen geladen. Am Ende der Hauptverhandlung, die auch mehrere Tage dauern kann, kommt es i.d.R. zu einem Urteilt. Entweder wird der Angeklagte verurteilt, wenn das Gericht zu der Überzeugung gelangt ist, dass er eine Straftat begangen hat und diese in der Hauptverhandlung nachgewiesen werden konnte oder er wird freigesprochen.
Im Strafverfahren gibt es noch die Besonderheit, dass gegen Sie bei bestimmten Rechtsfolgen ein Strafbefehl erlassen werden kann. Wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen, erhält der Strafbefehl die Wirkung eines Urteils, d.h. gegen den Strafbefehl kann der Verteidiger nichts mehr unternehmen, auch wenn Sie unschuldig waren / sind.
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